Rettungshelfer- Ausbildung

DOCEOMED BILDUNGSZENTRUM

Ein gutes Know-How kann Leben retten

Rettungshelfer werden im Krankentransport als Fahrzeugführer eingesetzt und assistieren dem Rettungssanitäter bei der Versorgung des Patienten. Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist die erste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst und als Einstieg in die Mitarbeit bei Krankentransport und Notfallrettung zu verstehen.

Doceomed bietet die Ausbildung zum Rettungshelfer an. Bei Interesse setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Erste Hilfe Maßnahmen mit Beatmungsgerät und Herzdruckmassage

Organisation Krankentransport

Patientenversorgung

Dokumentation

UND VIELES MEHR!

Der Rettungshelfer (NRW) wird als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Neben der ordnungsgemäßen Durchführung von Krankentransporten beherrscht der Rettungshelfer auch die Anwendung lebensrettender Sofortmaßnahmen, um den Rettungssanitäter in Notfallsituationen unterstützen zu können. Weiterer Bestandteil der Ausbildung sind vorbereitende und assistierende Fertigkeiten.

Die Ausbildung zum Rettungshelfer wird durch die RettAPO NRW geregelt. Sie umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung von 80 Unterrichtseinheiten an der Rettungsdienstschule, die staatliche Prüfung zum Rettungshelfer sowie einen anschließenden 80-stündigen Ausbildungsblock auf einer Lehrrettungswache.

So läuft die Ausbildung ab:

80 Unterrichtseinheiten

Prüfung

Rettungswachenpraktikum

Das sind die Voraussetzungen:

  • Gültiger Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zu Ausbildungsbeginn
  • Ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung
  • Hauptschulabschluss, gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung.
  • Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen
  • Mindestalter 18 Jahre

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