Der Gesetzgeber fordert (§ 5, Absatz 4 RettG NRW), dass Rettungsdienstmitarbeiter jedes Jahr an einer 30-stündigen Fortbildung teilnehmen, um die eigene Qualifikation und Handlungskompetenz dauerhaft aufrecht zu erhalten. Dabei werden aktuelle Erkenntnisse aus der notfallmedizinischen Forschung vorgestellt, organisatorische und juristische Neuerungen transparent gemacht und praktische Fähigkeiten intensiv trainiert.
Termine 2025:
Die Inhalte der Fortbildung werden kurzfristig festgelegt und richten sich bewusst auch nach aktuellen Gegebenheiten. Die Lehrinhalte werden durch Vorträge, Diskussionen, Praxissimulationen und Übungen vermittelt.
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