Wer in einer Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche tätig ist, weiß, wie schnell ein Kind stürzt, sich verletzt oder ohnmächtig wird. Jetzt müssen Erzieher als Ersthelfer tätig werden und Maßnahmen ergreifen, bis der Rettungsdienst eintrifft. In einem Erste-Hilfe-Kurs für Erzieher und Tagesmütter lernen Sie das richtige Verhalten und wichtige Maßnahmen in Notsituationen.
Wer beruflich Kinder betreut, hat eine besondere Verantwortung. Wenn Sie als Erzieher tätig sind, haben Sie mit diesem Kurs die Möglichkeit, sich speziell für Kindernotfälle schulen zu lassen. Das beinhaltet auch, dass Sie als Ersthelfer im Sinne der Unfallkasse NRW tätig werden können. Dieser 8-stündige Kurs kann anstelle eines Erste-Hilfe-Kurses besucht werden und ist speziell an die Bedürfnisse von Erziehern angepasst, sodass Sie als Betreuer in Notsituationen immer optimal reagieren können.
Hinweis für Tagesmütter: Das zuständige Jugendamt bestimmt, welcher Kurs besucht werden muss, i. d. R. ist dies der Kurs „Erste Hilfe für Erzieher und Tagesmütter“. Ob Ihr Jugendamt diesen Kurs anerkennt, ist im Vorfeld zu klären. Nutzen Sie die Förderung durch Ihre Berufsgenossenschaft und beantragen Sie Gutscheine für Ihre Kindertageseinrichtung! Antragsformulare finden Sie in unserem Downloadbereich
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