Im Falle eines Brandes muss schnell und zielgerecht gehandelt und das Gebäude professionell und sachgerecht geräumt werden. Dabei ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter weiß, wie er sich im Brandfall verhält. Diese Kenntnisse werden allen Mitarbeitern in einer jährlichen Brandschutzunterweisung vermittelt, die aus Theorie und Praxis besteht. Zusätzlich werden einige Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern ausgebildet.
Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend auf einen Brand, der grundsätzlich jederzeit ausbrechen kann, vorbereitet? Kennen sie sich gut genug mit der Handhabung von Handfeuerlöschern aus? Die Brandgefahr in einem Betrieb ist eine ernsthafte Bedrohung, denn die Fürsorge für die Mitarbeiter und die Erhaltung der Firmenexistenz sollte oberstes Gebot sein.
Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen. Folgende Schulungen bieten wir an:
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Unser Team ist für Sie da!
In einem Unternehmen ist der Brandschutz eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb tätigen Personen!
An einer Brandschutzschulung sollte in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern mindestens ein Beschäftigter teilnehmen. In größeren Betrieben ist es ratsam, dass 5 Prozent aller Beschäftigten oder 2 Personen pro Schicht oder Abteilung an einer Brandschutzschulung teilnehmen. Die genauen Vorgaben finden Sie auch im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.5.