Im Falle eines Brandes muss schnell und zielgerecht gehandelt werden, dafür ist ein vertrauter Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen wichtig. In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermitteln wir Ihnen theoretische Grundlagen und Praxistraining mit dem Feuerlöscher, sodass Sie wissen, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8).
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sollte mind. alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden.
Ziele der Ausbildung:
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail.
Unser Team ist für Sie da!
Worum geht es?
Die DGUV 205-233 teilt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in folgende Themen ein
Mit welchen baulichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen kann man Brände verhüten, erkennen und bekämpfen?
Beschreibung von Maßnahmen und Strukturen in einem Unternehmen, die zur Verhütung von Bränden beitragen.
Welche Feuerlöscheinrichtung ist für welchen Brand geeignet? Wann werden Schaumlöscher, Pulverlöscher usw. eingesetzt?
Welche weiteren Gefahren können neben Hitze- und Rauchentwicklung bei einem Brand entstehen?
Wie verhält man sich in einem Brandfall richtig, worauf muss geachtet werden?
Realitätsnahe praktische Übungen zur Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen.
Die Ausbildung sollte mindestens alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung erforderlich, dies können beispielsweise sein: