Wo wir uns auch immer aufhalten – sei es am Arbeitsplatz, zu Hause oder im Straßenverkehr – überall und zu jeder Zeit können wir plötzlich in Situationen geraten, in denen andere Menschen nach einem Unfall unsere tatkräftige Erste- Hilfe brauchen. Insbesondere bei Notfällen im Betrieb können Sekunden entscheidend sein.
Betriebssanitäter sind in der Lage, erweiterte Erste-Hilfe zu leisten und beherrschen neben den elementaren Maßnahmen den Einsatz und die Verwendung von Geräten wie Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe oder Sauerstoffbehandlungsgerät. Außerdem leistet der Betriebssanitäter auch bei Vergiftungen Erste-Hilfe.
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
63 Unterrichtseinheiten + Prüfung
32 Unterrichteinheiten + Prüfung
16 Unterrichtseinheiten
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§27 BGV A1) mit:
Dieses schreibt der Gesetzgeber vor und wir möchten Ihnen bei der Umsetzung helfen.
Gerne stehen wir Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.
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