Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach dem Arbeitsschutzgesetz Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, die seine Mitarbeiter in Hinblick auf die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informieren und für ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten sensibilisieren.
Eine Arbeitsschutzunterweisung muss vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit absolviert und regelmäßig, mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
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