Jede Person, die in einer Betreuungseinrichtung für Kinder und Jugendliche tätig sein möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung, die der Gesetzgeber verlangt, ist eine regelmäßige Schulung in der Ersten Hilfe.
Der Kurs „Erste Hilfe für Erzieher und Tagesmütter“ beinhaltet insbesondere den Bereich der Ersten Hilfe für Kinder und Jugendliche, denn diese sind keine kleinen Erwachsenen.
Wer beruflich Kinder betreut, hat eine besondere Verantwortung. Wenn Sie Erzieherin oder Erzieher sind, haben Sie mit diesem Kurs die Möglichkeit, sich speziell für Kindernotfälle schulen zu lassen. Das beinhaltet auch, dass Sie als Ersthelferin oder Ersthelfer im Sinne der Unfallkasse NRW tätig werden können. Dieser 8-stündige Kurs entspricht den Kriterien der Unfallkasse NRW und kann anstelle eines Erste-Hilfe-Kurses besucht werden. Seine Themen sind an die Bedürfnisse von Erzieherinnen und Erzieher angepasst, sodass Sie als Betreuer in Notsituationen immer optimal reagieren können.