Wo wir uns auch immer aufhalten – sei es am Arbeitsplatz, zu Hause oder im Straßenverkehr – überall und zu jeder Zeit können wir plötzlich in Situationen geraten, in denen andere Menschen nach einem Unfall unsere tatkräftige Erste- Hilfe brauchen. Insbesondere bei Notfällen im Betrieb können Sekunden entscheidend sein.
Betriebssanitäter sind in der Lage, erweiterte Erste-Hilfe zu leisten und beherrschen neben den elementaren Maßnahmen den Einsatz und die Verwendung von Geräten wie Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe oder Sauerstoffbehandlungsgerät. Außerdem leistet der Betriebssanitäter auch bei Vergiftungen Erste-Hilfe.
Ein Betriebssanitäter übernimmt die erweiterte medizinische Erstversorgung bei Arbeitsunfällen, akuten Erkrankungen und anderen Notfällen innerhalb eines Unternehmens. Er ist deutlich umfangreicher ausgebildet als ein betrieblicher Ersthelfer und verfügt über zusätzliche Kenntnisse in der Notfallmedizin.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
63 Unterrichtseinheiten + Prüfung
32 Unterrichteinheiten + Prüfung
16 Unterrichtseinheiten
Die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebssanitätern richtet sich nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Je nach Betriebsgröße, Unfallrisiko und Branche müssen Unternehmen qualifiziertes Sanitätspersonal vorhalten.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§27 BGV A1) mit:
Dieses schreibt der Gesetzgeber vor und wir möchten Ihnen bei der Umsetzung helfen.
Gerne stehen wir Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.
Die Ausbildung erfolgt gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und besteht aus einer Grundausbildung sowie einem Aufbaulehrgang. Insgesamt dauert sie 95 UE.
Die Ausbildung richtet sich an Beschäftigte, die zukünftig als Betriebssanitäter in ihrem Unternehmen tätig werden sollen.
Teilnehmende sollten körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen und verletzte Personen zu versorgen. Weitere Voraussetzungen richten sich nach den aktuellen Vorgaben der DGUV.
Damit Betriebssanitäter ihre Qualifikation erhalten und ihr Wissen auf dem aktuellen Stand bleibt, sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich. Eine Fortbildung muss alle 3 Jahre erfolgen.
Ein betrieblicher Ersthelfer verfügt über eine grundlegende Erste-Hilfe-Ausbildung und übernimmt die Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Ein Betriebssanitäter erhält dagegen eine deutlich umfangreichere Ausbildung mit erweiterten medizinischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten.
Qualifizierte Betriebssanitäter erhöhen die Sicherheit im Unternehmen erheblich. Sie können bei Unfällen oder akuten Erkrankungen schnell und kompetent handeln, wodurch die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes optimal überbrückt wird. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen gesetzliche Anforderungen und stärken ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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