AGB

DOCEOMED BILDUNGSZENTRUM

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Firma Doceomed - Bildungszentrum für Erste Hilfe, Notfallmedizin & Brandschutz

§ 1. Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen der
Firma: Doceomed UG
Name und Anschrift: Doceomed UG, Oststraße 56, 33332 Gütersloh
Telefon: 05241 / 9977366
E-Mail-Adresse: info@doeeomed.info
Firmensitz: Oststraße 56, 33332 Gütersloh
Steuernummer: 351/5715/2867
im Folgenden – Veranstalter –
und
dem*der – Teilnehmenden -, auch wenn es sich um einen Betrieb handelt

 

(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 

§ 2. Angebote und Konditionen

A. Veranstaltungen aus dem Schulungsprogramm
1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Die Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung des Schulungsprogramm muss der*die Teilnehmende über die Homepage (https://doceomed.info/) des Veranstalters vornehmen. Dazu muss der*die Teilnehmende, das entsprechende Anmeldeformular ausfüllen und absenden, hierbei bestätigt er*sie, die AGBs, Datenschutzerklärung und Widerspruchserklärung gelesen und damit einverstanden zu sein. Sollte bei Kursen keine Anmeldemöglichkeit über die Homepage angeboten werden, so erfolgt die Anmeldung schriftlich (Brief, Mail) oder telefonisch.

Durch Absenden der Anmeldung gibt der*die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Schulungsprogrammes ab.
Durch Absenden der Anmeldung gibt der*die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Schulungsprogrammes ab.

(2) Der Veranstalter prüft und bearbeitet die Anmeldung (Ablauf Online-Verfahren siehe Punkt (3)). Der*die Teilnehmende erhält danach eine Anmeldebestätigung mit den übermittelten Daten, sowie dem Einverständnis die AGBs, Datenschutzerklärung und Widerspruchserklärung. Die Anmeldebestätigung dokumentiert, dass der Antrag des*der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und dieser*diese in die Liste der potentiellen Teilnehmenden aufgenommen wurde; die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar.

(3) Erfolgt die Anmeldung online über die Homepage des Veranstalters, kann der*die Teilnehmende vor dem Abschicken der Anmeldung seine*ihre Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anmeldung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der*die Teilnehmende vorher durch Klicken einen Haken bei dem aufgeführten Punkt „AGB akzeptieren“ setzt und dadurch diese Vertragsbedingungen akzeptiert. Sowie bei dem Punkt „Hiermit stimme ich der Speicherung und Verarbeitung der Daten zu.“. Der Veranstalter schickt daraufhin dem*der Teilnehmenden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die Empfangsbestätigung dokumentiert, dass der Antrag des*der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Erst mit der Bestätigung wird die Anmeldung gültig.

(4) Alle Veranstaltungen des Schulungsprogrammes erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung, in Form einer Seminarbestätigung, durch den Veranstalter zustande, alternativ durch die Rechnungsstellung. Alle Inhouse-Schulungen aller Art und vom Kunden gebuchte Inhouse-Schulungen aller Art, die in unseren Räumlichkeiten stattfinden (als Kundenschulung), finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt.

Erste-Hilfe-Schulungen aller Art finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern statt. Unter 12 Teilnehmer wird die Differenz fällig.
Sind bereits alle Plätze in der gewünschten Veranstaltung des Schulungsprogrammes belegt, wird der*die Teilnehmende auf eine Warteliste gesetzt und darüber benachrichtigt.

(5) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung eines*einer Teilnehmenden vor.

(6) Der*die Teilnehmende ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

 

2. Kosten
(1) Die für die Teilnehmenden anfallenden Kosten sind in den vom Veranstalter angebotenen Schulungsprogrammen aufgelistet. Die dort angegebenen Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer (Falls keine Umsatzsteuerbefreiung ausgezeichnet ist), Arbeitsunterlagen, Zugang zu App, sowie Prüfungsgebühren.

 

3. Rücktritt Terminschulungen

(1) Ein Rücktritt des*der Teilnehmenden vom Vertrag muss schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen und an den Veranstalter adressiert werden.

(2) Für Rücktrittserklärungen, die ab Erhalt der verbindlichen Schulungsbestätigung bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, stellt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Schulungsentgeldes, mindestens aber 20,00 € in Rechnung.

(3) Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf von 14 Werktagen ab Erhalt der Schulungsbestätigung, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Schulungskosten zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(4) Erscheint der*die Teilnehmende nicht zur Veranstaltung oder erreicht den Veranstalter die schriftliche Absage erst 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag fällig. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(5) Erfolgt ein Rücktritt von Unternehmen so gilt das unterschriebene Kursbestätigungsschreiben. Andernfalls sind bei einer Absage von 4 Wochen vor Kursbeginn 50 % der Kurskosten fällig und bei einer Absage unter 14 Tage vor Kursbeginn die gesamten Kurskosten.

(6) Bei krankheitsbedingten Rücktritten berechnet der Veranstalter – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das spätestens bis zum ersten Veranstaltungstag beim Veranstalter eingegangen sein muss, Stornierungskosten in Höhe von 50,00 €.

(7) Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von zehn Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Moduls schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei dem Veranstalter. Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes, mindestens aber € 20,00, fällig.

(8) Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.

 

4. Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) die Veranstaltung ersatzlos entfallen zu lassen. Bereits entrichtete Kosten zur Teilnahme werden erstattet.

5. Hotelreservierung
(1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers wird grundsätzlich von den Teilnehmenden selbst vorgenommen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten.

 

B. Inhouse-Schulungen

1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Inhouse-Schulungen sind betriebliche Schulungen.
(2) Der*die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, hat an den Veranstalter zunächst eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Durchführung einer Inhouse-Schulung zu stellen. Nach dieser Anfrage wird in einem Gespräch zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden die Veranstaltung detaillierter besprochen, insbesondere werden die mit der Veranstaltung gewünschten Ziele sowie Zielgruppen ermittelt und die ersten Inhalte der Veranstaltung geklärt. Auf Grundlage dieses Gespräches erstellt der Veranstalter dann ein individuelles, schriftliches Angebot für den Teilnehmenden/die Teilnehmende. Der*die Teilnehmende nimmt durch Unterzeichnung das Angebot des Veranstalters verbindlich an.

2. Kosten und Organisation
(1) Die Kosten für die Veranstaltung werden im jeweiligen abgeschlossenen Vertrag festgelegt. Die dort aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der*die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, bestimmt den Veranstaltungsort zur Erbringung der Leistung und ist für die gesamte Organisation der Veranstaltung (z.B. Räumlichkeiten, Catering, Teilnehmermanagement, Medien) verantwortlich.

(3) Der*die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, trägt die Kosten für die Organisation der gewünschten Veranstaltung (z.B. Räumlichkeiten, Catering, Teilnehmermanagement, Medien).

3. Höhere Gewalt, Neuterminierung
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krankheit des*der Referierenden) die Veranstaltung nach Rücksprache mit dem*der Teilnehmenden an einem anderen Termin zu erbringen.

Ist die Vereinbarung eines neuen Termins nicht möglich, kann der*die Teilnehmende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Rücktritt
(1) Ein Rücktritt des*der Teilnehmenden vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den Veranstalter adressiert werden.

(2) Erfolgt der Rücktritt von Kursterminen von Unternehmen nicht fristgerecht (unter 4 Wochen vor Kursbeginn), so wird 50% der Lehrgangskosten in Rechnung gestellt. Sollte der Rücktritt unter 14 Tagen erfolgen, so sind die kompletten Lehrgangskosten fällig.

(3) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.

(4) Handelt es sich um eine Modulreihe, bestehend aus Schulungsmodulen, dann werden die Kosten für die vor einem Rücktritt des*der Teilnehmenden bereits in Anspruch genommenen Leistungen und Auslagen des Veranstalters in Rechnung gestellt.

 

5.Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

Die Firma Doceomed hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreichen, bei Erkrankung des Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen mit einer Frist von mindestens drei Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Kurzfristige Kursabsagen unter drei Tagen sind möglich. Bereits gezahlte Entgelte/Gebühren werden in diesem Falle in Form eines Gutscheins von Doceomed unverzinst zurückerstattet. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Programm bekannt gegeben.

Bei Ausfall von Seminarteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist.

Bei Verlegung / Verschiebung des Kurses bleibt die Anmeldung bestehen und wird nicht automatisch storniert. Die bereits bezahlte Kursgebühr wird einbehalten. Eine Auszahlung der bereits gezahlten Kursgebühr erfolgt in Form eines Gutscheins von Doceomed. Eine Stornierung ist nur schriftlich und aus wichtigen Gründen möglich. Die geänderten Kurstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

6. Wechsel der Dozenten

Dir Firma Doceomed hat das Recht, im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen einen anderen Dozenten als den zunächst vorgesehenen zu bestimmen.

Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehme weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr.

 

7. Ausschuss von der Teilnahme

Die Firma ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

In diesen Fällen hat die Firma Doceomed einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.

 

C. Online-Weiterbildung

1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Online-Weiterbildungen beinhalten, falls nicht anders angegeben, Blended Learning (Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Methoden).

(2) Die Anmeldung zu dem Lehrgang muss schriftlich über das Anmeldeformular der Website oder per Brief, E-Mail vorgenommen werden. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Veranstalters (https://doceomed.info) eingestellt.
Durch die Anmeldung gibt der*die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an dem Lehrgang ab.

(3) Der*die Teilnehmende erhält nach Absenden des Anmeldeformulars eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung dokumentiert, dass der Antrag des*der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und dieser*diese in die Liste der potenziellen Teilnehmenden aufgenommen wurde; die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar. Ebenda für die weiteren Anmeldeformen.

(4) Die Teilnahme am Lehrgang sieht die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, welche in den Kursbeschreibungen auf der Homepage veröffentlicht sind, vor.

(5) Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande, alternativ durch die Rechnungsstellung.
Sind bereits alle Plätze in dem Lehrgang belegt, wird der*die Teilnehmende auf eine Warteliste gesetzt und darüber benachrichtigt.

(6) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung von Teilnehmenden vor.

(7) Der*die Teilnehmende ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

 

2. Kosten, Rabatte

(1) Für Teilnehmende, sind die in den Kursbeschreibungen aufgeführten Kosten bindend.

(2) Die Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer (falls nicht anders ausgezeichnet), den Zugang zum Kurs für die maximal angesetzte Dauer, Zugang zur Lernplattform, die Präsenzveranstaltungen im virtuellen Klassenzimmer, die Prüfungsgebühren und ein Zertifikat.

(3) Die Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass sie die nötige Mediale Ausstattung vorhalten, um an den Online Veranstaltungen teilnehmen zu können.

 

3. Rücktritt, Kündigung

(1) Ab Erhalt der verbindlichen Weiterbildungsbetätigung, haben die Teilnehmer das Recht, 14 Tage vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf von 14 Werktagen ab Erhalt der Weiterbildungsbestätigung, ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.

(3) In besonderen Härtefällen (z.B. Langfristige Erkrankung, Arbeitsplatzwechsel) entscheidet die Direktion des Veranstalters über Rücktrittskosten.

(4) Die Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

 

4. Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) oder zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung ersatzlos entfallen zu lassen. Die Teilnehmer können auf andere Online Weiterbildungen des gleichen Inhaltes umgebucht werden. Sollte eine Umbuchung nicht zustande zukommen, werden Bereits entrichtete Kosten zur Teilnahme erstattet.

 

§ 3. Zahlungsmodalitäten und Bonitätsprüfung

(1) Die Rechnung wird den Teilnehmenden unaufgefordert zugeschickt. Die Teilnahmegebühr (voller Betrag oder erste/zweite Rate) muss spätestens 14 Tage nach Rechnungsausstellung beglichen sein.

(2) Der Veranstalter akzeptiert auch Bildungsschecks der Europäischen Union, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Jobcenter. Die Zulassungsregelungen richten sich nach den Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.

(3) Ratenzahlungen werden in der Staffelung:
3 Monate
6 Monate
9 Monate
ausschließlich für Privatkunden angeboten.
(3a) Ein Antrag auf Ratenzahlung beinhaltet immer eine Bonitätsprüfung.

Mit dieser erklären Sie sich einverstanden, sollten Sie eine Ratenzahlung bei uns anfragen.

 

§ 4. Gegenansprüche

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des*der Teilnehmenden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 5. Erfüllungsgehilfen, Änderungsvorbehalte

(1) Der Veranstalter behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfüllungsgehilfen vor.

(2) Auch den Ersatz von bereits eingeplanten Referierenden durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referierende behält sich der Veranstalter vor.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern.

 

§ 6. Haftung / Regeln / Hausordnung

(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 5 eingeschränkt.

(2) Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter*innen, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Pflicht zur Erbringung der Veranstaltung, zur Neuterminierung der Veranstaltung, soweit dies in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, sowie die Pflicht bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung, die bereits entrichteten Teilnahmekosten an die Teilnehmenden zu erstatten.

(3) Soweit der Veranstalter gemäß Nr. 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, der gesetzlichen Vertreter*innen, der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und des Veranstalters.

(5) Soweit der Veranstalter technische Auskünfte gibt und diese Auskünfte nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieser Nr. 5 gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Der Veranstalter haftet nicht für die auf der Internetseite https://doceomed.info gemachten Angaben Dritter.

(8) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite https://doceomed.info

(9) Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von Doceomed zu beachten, die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.

(10) Bei uns erworbene Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.

 

§ 7. Urheberrecht, Arbeitsunterlagen

(1) Das vom Veranstalter oder von jeweiligen Referierenden zur Verfügung gestellte Material unterliegt durchgängig dem Urheberrecht des Veranstalters bzw. des*der Referierenden. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht erlaubnisfrei zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.

(2) Die im Rahmen der Weiterbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Weitergabe von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.

 

§ 8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Die Angebote des Veranstalters richten sich auch an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sind Sie Unternehmer, gelten die folgenden Ausführungen für Sie nicht.
a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Gesetzgeber fordert von dem Veranstalter den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des*der Teilnehmenden hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der*die Teilnehmende diese selbst veranlasst hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis:
Der*die Teilnehmende nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Veranstalter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

 

GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist 33330 Gütersloh.

Gütersloh, den 1. August 2016
Doceomed Ihr Partner für Erste Hilfe, Notfallmedizin & Brandschutz – Christian Sorembik

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in diesem „Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen“ nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint