Patientenverfügung

DOCEOMED BILDUNGSZENTRUM

Juristische Beratung durch unseren Partneranwalt

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. In einer schriftlichen Patientenverfügung wird vorsorglich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Kann eine Person nach einem Unfall oder bei Krankheit nicht mehr für sich entscheiden, sind behandelnde Ärzte und Pflegekräfte an die Patientenverfügung gebunden.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, entscheiden die Vertreter des Patienten gemeinsam mit dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Dabei wird unter Umständen nicht im Sinne des Patienten gehandelt und es können eventuell vermeidbare Kosten auf die Angehörigen zukommen.

VORSORGE­VOLLMACHT UND BETREUUNGS­VERFÜGUNG – LASSEN SIE SICH BERATEN
Wir, das Team von Doceomed, möchten mit unserem Partner, der Rechtsanwältin Frau Falbo-Özkul, Licht in diese Grauzone zwischen Leben und Tod bringen und für Aufklärung sorgen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für den Fall festzuhalten, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. Mit einer Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass Sie stets Ihren Vorstellungen entsprechend behandelt werden.

Detaillierte Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung folgen.

Ihr Doceomed Team

Porträt Frau Falbo-Özkul

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